Habe ich eine Rechtsschutzversicherung?

Bevor Sie gegen jemanden eine Klage einbringen, sollten Sie prüfen, ob das Prozesskostenrisiko durch eine Rechtsschutzversicherung abgedeckt ist. Bei einer Rechtsschutzversicherung sind Sie gegen die Kosten eines künftigen Rechtsstreits, der zum Zeitpunkt des Abschlusses der Versicherung nicht vorhersehbar war, abgesichert. Wir helfen Ihnen gerne bei der Erlangung der Rechtsschutzdeckung.

1. Wie erkenne ich, ob ein Rechtsstreit von meiner Versicherung gedeckt ist?

Ob ein konkreter Rechtsstreit von der Versicherung gedeckt wird, hängt davon ab, welchen Deckungsumfang Sie mit der Versicherung vereinbart haben (sog. Vertragsbausteine). Folgende Vertragsbausteine werden in der Praxis üblicherweise vereinbart:

Die Versicherungspolizze setzt sich zumeist aus zwei Teilen zusammen:

2. Wie komme ich zur Rechtsschutzdeckung?

Wenn Sie beabsichtigen, eine Klage einzubringen, helfen wir Ihnen gerne bei der Erlangung der Rechtsschutzdeckung. In einem ersten Schritt prüfen wir anhand der von Ihnen zur Verfügung gestellten Versicherungspolizze, ob unserer Ansicht nach eine Rechtsschutzdeckung in Frage kommt. In einem weiteren Schritt schreiben wir Ihre Rechtsschutzversicherung an, legen den Sachverhalt samt überblicksweiser Beurteilung der Erfolgsaussichten dar und ersuchen um Gewährung der Rechtsschutzdeckung. Falls die Versicherung ergänzende Unterlagen wünscht, reichen wir diese mit Ihrem Einverständnis nach.

Sollte die Versicherung bei der Gewährung der Deckung zögern, urgieren wir für Sie. Bei einer Verweigerung der Deckung (was erfahrungsgemäß selten passiert) kann erforderlichenfalls eine Klage gegen die Versicherung auf Gewährung der Deckung eingebracht werden, wenn die Versicherung die Erfolgsaussichten unrichtig beurteilt hat. In einigen Fällen reicht schon die Ankündigung einer Klage gegen die Versicherung, dass diese nach erneuter Prüfung die Deckung gewährt. Voraussetzung für die Gewährung der Rechtsschutzdeckung ist lediglich eine hinreichende Aussicht auf Erfolg, ohne dass mutwillig ein Prozess geführt wird (Art 6 Allgemeine Rechtsschutzbedingungen).